Zahnzusatzversicherung
Lohnt sich das für mein Kind?
Der Sparkurs der gesetzlichen Krankenkassen nimmt aufgrund deren schwierigen wirtschaftlichen Lage immer weiter zu, sodass die Einschränkung der Leistungen weiter zunehmen. So traurig es auch sein mag, sind die Leistungen gerade in der Kieferorthopädie, die von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden, meist ältere Standards und teils sogar obsolete Behandlungsmethoden, die heutzutage kaum noch Verwendung finden.
Jedoch hat sich in der Kieferorthopädie u.a. auch dank der digitalen Entwicklung extrem viel verändert, sodass viel effektivere und für die Patienten angenehmere Behandlungsmethoden und -techniken vorhanden sind. Diese modernen Leistungen werden jedoch von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, sodass eine optimale Versorgung für den Patienten stets zu kurz kommt.
Um jedoch unseren Patienten eine auf Evidenz basierte moderne kieferorthopädische Behandlung anbieten zu können, sind wir immer mehr an sogenannten außervertragliche Leistungen (AVL) bzw. Mehrkostenleistungen gebunden. Diese sind vom Patienten selbst zu tragen.
Außervertragliche Leistungen
Außervertragliche Leistungen beschreiben Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden und komplett vom Patienten zu bezahlen sind. Dazu gehören z.B. jegliche Arten einer sog. skelettalen Verankerung, alle digitale Behandlungstechniken etc.
Mehrkostenleistungen
Mehrkostenleistungen sind Leistungen, wovon ein Teil von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst wird und der Patient die Differenz selbst zu tragen hat. Als bekanntestes Beispiel gelten die Brackets und die Bögen.
Die Kosten solcher Leistungen können je nach Region und Umfang bis zu mehrere Tausend Euro kosten, was für die Eltern eine große Belastung darstellt.
Daher empfehlen wir unbedingt eine Zahnzusatzversicherung für Kiefer abzuschließen, um die finanzielle Last deutlich zu reduzieren. Die meisten Zusatzversicherungen übernehmen je nach Tarif bis zu 5000€ bei einem bestehenden KIG von über 3 und manche sogar bis zu 8000€ bei einem KIG unter 3.
Wichtig: Der Zeitpunkt ist entscheidend. Eine Zusatzversicherung sollte VOR dem ersten Besuch beim Kieferorthopäden erfolgen. Sobald die Krankenversicherungskarte eingelesen wird, ist es i.d.R. schon zu spät. Deshalb empfehlen wir unbedingt, vor Ihrem ersten Besuch bei uns möglichst eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Mittlerweile gibt es unzählige Zusatzversicherungen, was die Entscheidungsfindung sehr erschwert.
Einen guten Überblick bietet die Waizmann-Tabelle. Nach Eingabe einiger Daten Ihres Kindes werden mehrere Zusatzversicherungen verglichen. Folgende Punkte sollten bei der Auswahl berücksichtigt werden:
1. Deckungssumme
Die Deckungssumme der Zusatzleistungen sollten mind. 2000€ betragen, idealerweise über 3000€.
2. Vertragsbeginn
Je nach Tarif kann es sein, dass eine Kostenübernahme erst nach einem bestimmten Zeitraum stattfindet. Je jünger das Kind, desto mehr Zeit kann sich dafür lassen. Sollte Ihr Kind jedoch schon über 10 Jahre alt sein, empfiehlt es sich, eine Zusatzversicherung zu wählen, dessen Kostenübernahme nach kurzer Zeit bereits wirksam wird.
3. KIG oder kein KIG?
Mittlerweile bieten viele Zusatzversicherungen auch eine Abdeckung einer komplett privaten Behandlung bei vorliegen einer KIG unter 3 an. Die Abdeckung können dabei bis zu 8000€ betragen.
Unsere Empfehlung ist klar: eine Zusatzversicherung für Ihr Kind reduziert die spätere finanzielle Last enorm und ist auf jeden Fall sehr zu empfehlen. Achten Sie auf den richtigen Zeitpunkt: sie sollte vor Ihrem ersten Besuch beim Kieferorthopäden bereits abgeschlossen sein.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
